gemeinsam
Schöner Leben
Das Bauen in Randbereichen stellt planungsrechtlich besondere Herausforderungen dar, weil dort insbesondere Anforderungen an den Schutz von Natur und Umwelt beachtet werden müssen. Eine übermäßige Verdichtung soll verhindert werden, um den Charakter einer mit Grün durchzogenen, offen Bebauung zu erhalten.
Dieser Aufgabe stellte sich die Bauherrschaft, als sie gemeinsam ein bestehendes Haus aus den 60er Jahren in Frechen erwarben. Ziel war es, den Bestand zu einem Zweifamilienhaus zu erweitern. Das lange, schmale Grundstück, ist dabei das letzte Haus in einer Gebäudezeile, angrenzend an landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Um der Raumbedarf für zwei vollwertige Wohneinheiten zu realisieren, wurde eine rückwärtige Erweiterung des Bestandsgebäudes geplant. Dabei erfolgt auch ein vollständiger Umbau mit energetischer Sanierung des bestehenden Hauses. So entsteht eine vollwertige Wohnung im Erdgeschoss, mit großer Terrasse. Die zweite Wohnung erstreckt sich über Obergeschoss und Dachgeschoss. Der Erweiterungsanbau wird dabei im Erdgeschoss und Obergeschoss jeweils eine geräumige Wohnküche beinhalten, mit großzügiger Verglasung für helle Räume. Schlafzimmer und Bäder liegen im Bestandshaus. Der tiefe Garten ist zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Durch das schmale Grundstück wird der Anbau als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück errichtet. Jedoch ist eine rückwärtige Erweiterung, über eine bestehende Bauflucht hinaus, im Randbereich keine Selbstverständlichkeit.
Durch eine hervorragende Zusammenarbeit, von Bauherrschaft, Nachbarn und Genehmigungsbehörde, wurde hier gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Diese wird allen Belangen gerecht, sodass die Wünsche der Bauherrschaft realisiert werden konnten.